Mietrecht – Ihr Anwalt in Osnabrück

Gekündigt? Reparaturen? Mietminderung? Mieterhöhung?

Die Heizung funktioniert schon seit dem Einzug nicht? Der Vermieter hat Eigenbedarf angemeldet? Oder soll die Miete erhöht werden? Meine Spezialisierung auf das Rechtsgebiet Mietrecht ermöglicht es mir, Ihnen als Anwalt eine kompetente Beratung für Ihr Anliegen in Osnabrück zu geben.

Das Thema Wohnen ist emotional, da es um einen persönlichen Rückzugsort geht – und nicht selten eskalieren kleine Problemfelder zu großen Rechtsstreitigkeiten. Denn oft sind die Sachverhalte nicht ganz so klar, wie die Betroffenen es empfinden. Deshalb: Kontaktieren Sie schnell einen kompetenten Rechtsanwalt in Osnabrück mit dem Rechtsgebiet Mietrecht, um große und teure Verfahren zu vermeiden!

Auch wenn man sich im Recht fühlt: Nicht alle Urteile sind eindeutig und das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet, das durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erheblichen Änderungen unterworfen ist. Egal, ob Sie eine Wohnung gemietet haben oder selbst Eigentümer sind, ist es oft wichtig, sich juristisch Rat durch einen Rechtsanwalt für Mietrecht der Anwaltskanzlei in Osnabrück zu holen.

Weiterlesen »

Vereinbaren Sie so früh wie möglich einen Termin mit einem kompetenten Ansprechpartner und sparen Sie sich unnötige hohe Kosten!

Sie haben eine Wohnung gemietet oder sind selbst Eigentümer? Ich vertrete Sie als langjähriger Anwalt für Mietrecht in Osnabrück vor allem Mieter, aber auch Vermieter und Makler. Als Anwalt mit dem Tätigkeitschwerpunkt Mietrecht biete ich meinen Mandanten in meiner Kanzlei in Osnabrück eine umfassende Beratung und Vertretung in mietrechtlichen Angelegenheiten.

Als Rechtsanwalt mit dem Rechtsgebiet Mietrecht unterstütze ich Sie bei der vertraglichen Gestaltung von Wohnungs- und Gewerbemietverträgen, berate bei laufenden Mietverhältnissen (z. B. bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Mieterhöhungen), Änderung von Mietverträgen, der Durchsetzung oder Abwehr von Mängelansprüchen, bis zur Realisierung von offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis.

Lassen Sie sich durch Ihren Rechtsanwalt für Mietrecht meiner Kanzlei in Osnabrück beraten – egal, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind!

Sie haben ein Problem mit Ihrem Vermieter?

Ganz schnell merkt man als Mieter, wenn einem die Wohnung, das Haus oder die Büroräume nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden. Die Heizung leckt, die Abluftanlage funktioniert nicht – in diesem Fall haben Sie das Recht, bestehende Mängel ordnungsgemäß zu rügen und eventuell einen Teil der Miete als Mietminderung zurückzuhalten. Aber hier lauern Fallen: Wird beispielsweise zu viel zurückgehalten, kann dies zu einem Mietrückstand führen, der sogar eine Kündigung zur Folge haben kann. Rufen Sie also im Zweifel Ihren Rechtsanwalt, Ihre Rechtsanwältin für Mietrecht in Osnabrück an.

Weiterlesen »

Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht in Osnabrück unterstützt Sie als Mieter bei

  • der Überprüfung von Mietverträgen und deren Zusatzvereinbarungen
  • einer Mietminderung und der Abwehr von Mieterhöhungen
  • dem Kampf gegen Mietmängel
  • der Durchsetzung eines Vorkaufsrechts bei der Veräußerung der Mietwohnung
  • der Rückerstattung einer Mietkaution
  • der Inspektion der Nebenkostenabrechnungen
  • Schadenersatzansprüchen
  • unberechtigten Kündigungen
  • Fragen rund um die Themen Renovierung und Schönheitsreparaturen

Als Ihr kompetenter Anwalt aus der Rechtsanwaltskanzlei für Mietrecht in Osnabrück beantworte ich Ihre Fragen und berate Sie umfassend! Sprechen Sie mich an, wenn Sie eine erfolgreiche außergerichtliche Lösung anstreben. Durch die Arbeit als Anwalt im Rechtsgebiet Mietrecht verfüge ich über jahrelange Erfahrung bei der Lösung mietrechtlicher Problemstellungen und unterstütze Sie in meiner Kanzlei in Osnabrück kompetent in allen Bereichen des Mietrechts.

Möchten Sie mich sprechen?

Schnelle Terminvereinbarung

0541 959640470

Themen im Mietrecht

Beschluss-Anfechtungsanklage

Wenn Sie Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind und somit auch an den regelmäßig stattfindenden Wohnungseigentümerversammlungen teilnehmen, werden Sie früher oder später mit Beschlüssen konfrontiert sein, denen Sie womöglich nicht zustimmen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Etwa kann eine Änderung des Verteilungsschlüssels des Hausgeldes Sie nachteilig betreffen oder Sie sind mit geplanten baulichen Maßnahmen nicht einverstanden. Wenn ein solcher Beschluss jedoch durch die notwendige Mehrheit gefasst wurde, dann wird es schwierig, ohne rechtliche Expertise gegen diesen vorzugehen. Doch genau dafür gibt es mich als ausgebildeten Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht einer Kanzlei in Osnabrück.

Weiterlesen »

In Ihrem Auftrag untersuche ich die gefassten Beschlüsse genau und erkläre Ihnen mögliche juristische Optionen. Ich unterscheide dabei auch schnell zwischen jenen Beschlüssen, die aufgrund formaler Fehler bereits von vornherein nichtig sind und solchen, deren Ungültigkeit das Gericht nach einer Beschlussanfechtungsklage feststellt. Als nichtig werden jene Beschlüsse angesehen, die entweder gegen vorhandene gesetzliche Regelungen verstoßen oder in einer Situation gefasst wurden, in der die Eigentümerversammlung nicht über die Kompetenz der Beschlussfassung verfügte. Sollte der gefasste Beschluss jedoch formal gültig sein, werde ich als Anwalt für Wohnungseigentumsrecht nach Wegen suchen, dennoch eine erfolgreiche Beschlussanfechtungsklage auf den Weg zu bringen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Betriebskosten

Eigentümern und Bewohnern von Wohnungen entstehen jeden Monat Kosten durch den Besitz der Wohnung: die Betriebskosten oder Nebenkosten. Der Wohnungsbesitzer muss für diese Kosten nicht alleine aufkommen, wenn es sich um eine Mietwohnung handelt. Dann können einige Betriebskosten auch auf den Mieter umgelegt werden. Aber nicht alle Umlagen sind rechtens!

Weiterlesen »

Für die Umlage von Betriebskosten auf den Mieter muss als Basis eine wirksame vertragliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter vorliegen. Dabei muss sie hinreichend bestimmt und konkret sein. Als Ihr Rechtsanwalt prüfe ich genau Ihren Mietvertrag, um zu viel berechnete Betriebskosten aufzuspüren und neuberechnen zu lassen.

Durchsetzung von Hausgeldforderungen

Als Wohnungseigentümer und Teil einer Eigentümergemeinschaft sind alle Beteiligten dazu verpflichtet, sich an der Zahlung des Hausgeldes zu beteiligen. Dieser Betrag ist im Regelfall monatlich im Voraus zu zahlen, damit sichergestellt werden kann, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft auch weiterhin liquide bleibt. Immer wieder kommt es jedoch vor, dass eine oder mehrere Beteiligte der Eigentümergemeinschaft mit ihren Zahlungen im Rückstand ist. Daraus können sich konkrete Probleme für die restlichen Parteien ergeben, wenn beispielsweise dringend notwendige Instandhaltungsmaßnahmen nicht zeitnah durchgeführt werden können, weil die liquiden Mittel dazu fehlen.

Weiterlesen »

In solchen Moment ist guter Rat wichtig, weshalb ein Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht in Osnabrück Sie gerne dabei unterstützt. Sollten Sie sich in einer Situation befinden, in der ein Beteiligter Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft seinen Anteil am Wohngeld nicht oder verspätet entrichtet, haben Sie mit meiner Hilfe die Möglichkeit, eine Hausgeldforderung an ihn zu richten. Im Regelfall wird eine solche gerichtliche Hausgeldforderung über die Hausverwaltung an den Schuldner herangetragen. Die Hausverwaltung wird dazu einen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht beauftragen, damit dieser die Forderung gegenüber dem Zahlungsunwilligen beitreibt. Alternativ haben Sie natürlich auch selbst als Eigentümer die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt für WEG-Recht in Osnabrück zu kontaktieren, um die Situation zu begutachten und die besten juristischen Schritte zu diskutieren.

Eigenbedarfskündigung

Wann darf ein Eigentümer Eigenbedarf anmelden? Kann man Widerspruch gegen eine Wohnungskündigung wegen Eigenbedarfs einreichen? Und welche Fristen gelten? Das Recht ist für Mieter in Deutschland sehr stark, aber auch hier gibt es Besonderheiten, die sie kennen sollten.

Weiterlesen »

Für einen Vermieter gestaltet sich die Kündigung eines Mietvertrags schwierig, denn er muss dem Mieter schriftlich begründen, dass er ein berechtigtes Interesse an der Aufhebung der Mietvereinbarung hat. Der Vermieter darf beispielsweise einem Mieter kündigen, wenn er die Räumlichkeiten tatsächlich für sich, seine Familie oder Angehörigen nutzen möchte und Eigenbedarf anmeldet. Ob Ihnen in einem solchen Fall eventuell eine Abfindung zusteht, kann Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht in Osnabrück für Sie unkompliziert herausfinden.

Möchten Sie mich sprechen?

Schnelle Terminvereinbarung

0541 959640470

Eigentümerversammlung

Wer eine Eigentumswohnung besitzt und dadurch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft ist, der wird früher oder später auch an einer Eigentümerversammlung teilnehmen. Diese findet im Regelfall einmal pro Jahr statt und dient zur Festlegung von Regelungen, die die gesamte Eigentümergemeinschaft betreffen. Darunter fallen Aspekte wie die Regelung der Gemeinschafts- und Hausordnung, aber auch Fragen rund um den Verteilungsschlüssel der Betriebskosten oder mögliche Sanierungsmaßnahmen werden hier besprochen. Als Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht kenne ich mich selbstverständlich mit den aufkommenden Fragestellungen im Rahmen einer Eigentümerversammlung aus. Gerne berate ich Sie schon im Vorfeld zu möglichen unklaren Punkten und wie Sie am besten Ihre Interessen vertreten.

Weiterlesen »

Alternativ biete ich Ihnen als Anwalt für Wohnungseigentumsrecht in Osnabrück auch die Option an, Sie bei der Eigentümerversammlung vor Ort zu vertreten. Das kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie selbst verhindert sind oder andere Gründe gegen Ihre Teilnahme sprechen. Aus der sogenannten Teilungserklärung ergibt sich, inwieweit eine solche Vertretung zulässig ist. Es kann zudem vorkommen, dass im Rahmen der Eigentümerversammlung Beschlüsse gefasst werden, mit denen Sie nicht einverstanden oder die zu Ihrem Nachteil sind. In einem solchen Fall ist es sinnvoll, mit einem Rechtsanwalt für WEG-Recht in Osnabrück Rücksprache zu halten, um die möglichen rechtlichen Schritte zu beurteilen.

Erleichterte Kündigung

Nicht immer benötigt ein Vermieter ein berechtigtes Interesse, um einem Mieter zu kündigen. Wann das der Fall ist?

Weiterlesen »

Ein Vermieter kann auch ohne Vorliegen eines berechtigten Interesses ein Mietverhältnis kündigen, wenn es sich um ein Haus mit nicht mehr als zwei Wohnungen handelt, in dem der Vermieter auch selbst wohnt. Dafür benötigt er keine Kündigungsgründe, wobei sich jedoch die Kündigungsfrist um drei Monate verlängert.

Gemeinschaftseigentum

Wenn Sie sich entscheiden, Wohneigentum zu erwerben, dann kommt es häufig vor, dass Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft werden. Von nun an ist es wichtig zu wissen, welche Bereiche der Immobilie als Gemeinschaftseigentum und welche als Sondereigentum angesehen werden. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass all jene Bereiche einer Immobilie als Gemeinschaftseigentum gelten, die nicht vorab als Sondereigentum oder als das Eigentum einer dritten Partei spezifiziert wurden. Sollten darüber hinaus gemeinschaftlich genutzte Räumlichkeiten existieren, gehören diese selbstverständlich ebenfalls in die Kategorie des Gemeinschaftseigentums.

Weiterlesen »

Gerade bei mietrechtlichen Streitfällen ist die Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum ein häufiges Thema und sorgt regelmäßig für Kopfzerbrechen bei den betroffenen Parteien. Beispielsweise kann es im Zuge der Ausgestaltung einer Teilungserklärung zu Unstimmigkeiten zwischen den beteiligten Wohnungseigentümern kommen und nicht jeder erkennt alle bezeichneten Bereiche als Gemeinschaftseigentum an. Das kann, zum Beispiel, ein Balkon sein, auf den ein Eigentümer einen Sondereigentumsanspruch erhebt. Ob dieser Anspruch gerechtfertigt ist, muss oftmals juristisch geprüft werden. Als Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht in Osnabrück kenne ich mich mit diesen und anderen Fragestellungen des Mietrechts umfassend aus und berate Sie und Ihre Miteigentümer in einer solchen Situation sehr gerne.

Gemeinschaftsordnung

Sobald Sie sich als Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft anschließen, werden Sie sich sehr schnell mit der Gemeinschaftsordnung dieser Eigentümergemeinschaft konfrontiert sehen. Die Gemeinschaftsordnung bildet im Grunde das Fundament allen Handelns der Eigentümergemeinschaft. Das bedeutet, dass darin sämtliche Rechte und Pflichten der beteiligten Eigentümer festgehalten werden. Darunter fallen Stimmrechte, die Aufteilung von Kosten, die jeder einzelne Eigentümer zu tragen hat, mögliche Instandhaltungs- oder Renovierungsmaßnahmen oder die formalen Vorgaben zur Änderung der Gemeinschaftsordnung. Nicht selten kommt es bei der realen Umsetzung dieser Aspekte zu Streitfällen unter den Wohnungseigentümern oder ein Eigentümer ist mit den Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung aus unterschiedlichen Gründen nicht einverstanden, weshalb er nach Wegen sucht, diese zu seinen Gunsten zu ändern.

Weiterlesen »

Als Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht bin ich mit dieser und anderen Herausforderungen bestens vertraut, weshalb es sinnvoll ist, dass Sie mich in einer solchen Situation beauftragen. Sie sind der Meinung, dass die Gemeinschaftsordnung Sie in unzulässiger Weise benachteiligt oder Bestimmungen enthält, die rechtlich mindestens fragwürdig sind? Ein Anwalt für Wohnungseigentumsrecht in Osnabrück prüft ausführlich, inwieweit Ihre Bedenken gerechtfertigt sind und berät Sie gegebenenfalls über die Ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Schritte. Zögern Sie nicht, mich anzusprechen, wenn die Gemeinschaftsordnung nicht Ihren Vorstellungen entspricht.

Möchten Sie mich sprechen?

Schnelle Terminvereinbarung

0541 959640470

Gewerberaummiete

Das Gewerberaummietrecht unterscheidet sich in einigen bedeutenden Punkten vom Wohnraummietrecht. So sollte beispielsweise beachtet werden, dass im Fall von Gewerberaummietverhältnissen kein besonderer Kündigungsschutz für den Mieter besteht. Hinzu kommt, dass für gewerbliche Mietverhältnisse die Regelungen der Sozialklausel nicht zur Anwendung kommen. Konkret bedeutet das, dass ein Mieter kein Widerspruchsrecht gegen eine vertragsgemäße Kündigung besitzt. Das kann insbesondere dann für Sie als Mieter unangenehm werden, wenn Sie auf die Nutzung der Räumlichkeiten für Ihr Unternehmen angewiesen sind. In solchen Fällen ist es wegen der rechtlichen Besonderheiten des Gewerberaummietrechts überaus sinnvoll, einen Rechtsanwalt für Mietrecht einer Kanzlei in Osnabrück um Rat zu fragen.

Weiterlesen »

Bevor Sie jedoch überhaupt in ein gewerbliches Mietverhältnis eintreten, steht die Vertragsunterzeichnung an. Wenn Sie als Vermieter auftreten, dann ist ein rechtlich korrekt ausgestaltetes Vertragswerk unerlässlich. Wenden Sie sich gerne an mich als Rechtsanwalt für Mietrecht, der Ihnen bei der Vertragsgestaltung hilft, um sicherzugehen, dass Ihnen bei der juristischen Grundlage der Vermietung Ihres Objekts keine Fehler unterlaufen. Selbstverständlich berate ich aber auch Mieter, die sich nicht sicher sind, ob die Konditionen des Mietvertrags mit den geltenden rechtlichen Vorgaben konform gehen oder ob sie Fallstricke enthalten. In Ihrem Auftrag überprüfe ich als Rechtsanwalt für Mietrecht in Osnabrück einen bestehenden gewerblichen Mietvertrag und achte genau darauf, dass keine Klauseln enthalten sind, die Ihnen zum Nachteil gereichen könnten.

Hausgeldinkasso

Als Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet sich jeder Wohnungseigentümer dazu, einen Teil des Hausgeldes zu zahlen, das für den Betrieb und die notwendige Instandhaltung der Immobilie benötigt wird. Immer wieder kommt es allerdings vor, dass ein Eigentümer mit dem ihm zugeschriebenen Wohngeldbetrag nicht einverstanden ist und daher nach Wegen sucht, diesen Betrag nicht zu zahlen. Das kann einerseits durch glatte Zahlungsverweigerung oder aber auch durch eine Verringerung des vereinbarten Betrags entstehen. Dadurch entsteht naturgemäß eine Mehrbelastung der restlichen Wohnungseigentümer, weshalb Maßnahmen nötig sind, die den zahlungsunwilligen Miteigentümer zur Begleichung seines Beitrags bewegen.

Weiterlesen »

Eine dieser Maßnahmen kann das Hausgeldinkasso sein, wodurch ein erhöhter Druck auf den Zahlungsverweigerer ausgeübt wird. Als Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht in Osnabrück kenne ich mich mit der Problematik von nicht bezahlten Hausgeldern gut aus und weiß, welche Schritte von nun an am besten zu unternehmen sind. Idealerweise beauftragt Ihre Eigentümergemeinschaft meine Kanzlei für Wohnungseigentumsrecht in Osnabrück damit, ein Inkassoverfahren gegen den Miteigentümer einzuleiten, der sich im Zahlungsverzug befindet. Dadurch geben Sie diese unschöne Angelegenheit in kompetente Hände und ich sorge mit Nachdruck dafür, dass Ihre und die Ansprüche der restlichen Eigentümergemeinschaft gegenüber dem Schuldner durchgesetzt werden.

Immobilienrecht

Ein Anwalt für Immobilienrecht ist immer dann gefragt, wenn es um rechtliche Probleme oder Beratungsbedarf bei der vertraglichen Gestaltung oder der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Bereich Immobilien und Wohnungseigentum geht. Und: Im Immobilienrecht geht es meistens um hohe Werte.

Weiterlesen »

Rechtsfragen im Immobilienrecht sind häufig sehr komplex und von erheblicher finanzieller Tragweite. Mit fachlicher Kompetenz und langjähriger Erfahrung beraten wir Sie umfassend zum Allgemeinen Immobilienrecht, Maklerrecht, Wohnraummietrecht, Gewerberaummietrecht, Wohnungseigentumsrecht, zum Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken, zur Vertragsgestaltung, Werkverträgen, Mängeln, Forderungen aus Leistungen und Honoraren und zu Erbengemeinschaften.

Instandhaltungsrücklage

Wer Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist, muss sich an der Zahlung des Hausgeldes beteiligen. Elementarer Bestandteil davon ist unter anderem auch die sogenannte Instandhaltungsrücklage. Darunter ist ein finanzielles Polster zu verstehen, das immer dann genutzt wird, wenn Instandhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum notwendig werden. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die Instandhaltungsrücklage tatsächlich nur für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums genutzt werden darf, also etwa Fahrstuhlreparaturen, Fassadenrenovierungen oder die Wartung von Heizungsanlagen der Wohnungen.

Weiterlesen »

Es kann vorkommen, dass bei der Aufteilung oder Verwaltung dieser Instandhaltungsrücklage Unstimmigkeiten zwischen den beteiligten Parteien entstehen. Damit Sie in einer solchen Situation nicht allein dastehen, bin ich als Rechtsanwalt für WEG-Recht in Osnabrück Ihr kompetenter Ansprechpartner. Sollten Sie Zweifel oder Fragen bezüglich der Verwendung oder Verteilung der Instandhaltungsrücklage haben, ist es in jedem Fall sinnvoll, Rücksprache mit einem Anwalt zu halten. Ich überprüfe gerne, ob die von Ihnen geäußerten Zweifel berechtigt sind und wie sich für Ihr Anliegen mehr Klarheit schaffen lässt. Oftmals ist es besser, einmal zu oft zu fragen, als am Ende vor einem Ergebnis zu stehen, das man gerne vorher abgewandt hätte.

Möchten Sie mich sprechen?

Schnelle Terminvereinbarung

0541 959640470

Kündigung

Als Mieter kann man ohne Angabe von Gründen das Mietverhältnis seiner Wohnung oder seines Hauses kündigen. Beim Vermieter sieht das schon anders aus. Er darf seinen Mietern nicht ohne Grund eine Kündigung aussprechen.

Weiterlesen »

Der Vermieter muss im Gegensatz zum Mieter bei einer ordentlichen Kündigung berechtigte Gründe vortragen. Liegt ein wichtiger Grund vor, können beide Seiten das Mietverhältnis ohne Einhaltung von vorgeschriebenen Kündigungsfristen sofort kündigen. Als Rechtsanwalt für Mietrecht meiner Osnabrücker Anwaltskanzlei kann ich Ihnen weiterhelfen, wenn es um Kündigungsgründe geht.

Kündigungsfristen

Kennen Sie die Kündigungsfrist, wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen möchten? Und kommt man auch früher aus einem Mietvertrag?

Weiterlesen »

Die Kündigungsfrist beträgt bei einer ordentlichen Kündigung für Mieter und Vermieter drei Monate. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich hingegen nach fünf bzw. nach acht Jahren seit dem Einzug des Mieters um jeweils drei Monate. Für den Mieter besteht also ein besonderer Schutz – seine Frist beträgt unabhängig von der Mietdauer immer drei Monate.

Lärmbelästigung

Kann man wegen Lärmbelästigung die Miete mindern? Ja, das funktioniert unter bestimmten Voraussetzungen, die Ihnen ein Anwalt gerne erklärt.

Weiterlesen »

Lärmbelästigung ist ein Mangel an der Mietsache und kann zu Mietminderung berechtigen. Dazu muss der Mieter ein Lärmprotokoll anfertigen und den Mangel dem Vermieter anzeigen. Aber: Besprechen Sie vor einer Mietminderung die Ausgangssituation am besten mit Ihrem Anwalt für Mietrecht aus Osnabrück.

Maklerrecht

Ganz gleich, ob Sie ein potentieller Käufer sind oder eine Immobilie zum Verkauf anbieten – oft wenden sich beide Parteien an ein Maklerunternehmen, das die notwendigen Schritte in die Wege leitet. Die dabei auftretenden Rechtsbeziehungen werden in den §§ 652 – 655 des BGB geregelt. Diese wenigen Regeln tragen nicht immer zu mehr Übersicht bei, sondern sind oft Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Als auf Vertragsrecht spezialisierter Rechtsanwalt bin ich Ihre ideale Anlaufstelle bei auftretenden Rechtsschwierigkeiten rund ums Maklerrecht.

Weiterlesen »

Ich berate Sie sowohl bei der Abwehr oder der Durchsetzung von Provisionsansprüchen als auch der Ausarbeitung von Makler- und Beratungsverträgen. Ob einfacher Maklervertrag, Alleinvertrag oder qualifizierter Alleinvertrag – unterschiedliche Vertragstypen bedürfen fachgerechter Beratung. Genau dafür bin ich da. Meine langjährige Erfahrung im Maklerrecht ermöglicht es mir, Ihre Ansprüche kompetent zu vertreten. Auch die Beantwortung von Fragen bei der Erstellung allgemeiner Geschäftsbedingungen in maklerrechtlichen Aspekten gehört zu meinem Angebot.

Möchten Sie mich sprechen?

Schnelle Terminvereinbarung

0541 959640470

Mieterhöhung

Der Vermieter darf frühestens 15 Monate nach Einzug des Mieters oder nach der letzten Mieterhöhung die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Gibt es noch weitere Punkte, die beachtet werden müssen?

Weiterlesen »

Die Erhöhung der Miete darf jedoch innerhalb von drei Jahren nicht höher als 20 Prozent sein. Ist der Mieter nicht einverstanden, so gibt es die Möglichkeit die Mieterhöhung durch seinen Rechtsanwalt für Mietrecht prüfen zu lassen und gegebenenfalls zu widersprechen.

Um mögliche Nachteile auszuschließen, suchen Sie sich bitte juristischen Rat bei meiner Anwaltskanzlei für Mietrecht in Osnabrück.

Mietkaution

Die Mietkaution wird zu Beginn eines Mietverhältnisses vom Mieter beim Vermieter hinterlegt. Sie sichert diesen gegenüber Mietschäden ab. Sie darf jedoch maximal drei Nettokaltmieten betragen und wird nicht automatisch sofort bei Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt.

Weiterlesen »

Es gibt verschiedene Arten der Mietkaution, z.B. die Barkaution, die Bankbürgschaft oder die Mietkautionsversicherung.

Sie ist eine Sicherheitsleistung des Mieters für künftige Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis und dessen Abwicklung und für Nachforderungen von Betriebskostenabrechnungen. Dem Vermieter steht eine angemessene Frist von bis zu 12 Monaten zu, um genau zu prüfen, welche Ansprüche Ihnen gegenüber möglicherweise noch bestehen. Sollte Ihnen die Mietkaution nach Mietende nicht ausgezahlt werden, bin ich Ihr Ansprechpartner als kompetenter Anwalt für Mietrecht. Rufen Sie meine Rechtsanwaltskanzlei in Osnabrück an und vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung.

Mietmängel

Der Vermieter muss dem Mieter eine dauerhaft mangelfreie Mietsache zur Verfügung stellen. Erfüllt der Vermieter diese Pflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nur schlecht, kann der Mieter von ihm die Beseitigung der Mängel verlangen. Wann aber kann die Miete gemindert werden?

Weiterlesen »

Ist der Mietgebrauch erheblich beeinträchtigt, sieht das Mietrecht für den Mieter Rechte und für den Vermieter Pflichten vor. Der Mieter kann eine Mietminderung geltend machen und hat den Anspruch auf Beseitigung des Mietmangels. Geschieht dies nicht, hat er das Recht auf Selbstabhilfe und Kostenerstattung, Schadensersatzansprüche oder fristlose Kündigung. Sollten Sie unsicher sein, was Sie unternehmen können, wenden Sie ich an Ihren Rechtsanwalt für Mietrecht aus meiner Osnabrücker Kanzlei und lassen Sie sich beraten.

Mietminderung

Hat eine Mietsache nach Überlassung der Immobilie einen Mangel, kann der Mieter die Miete mindern. Dieser Mangel muss die Gebrauchstauglichkeit oder die Wohnqualität beeinträchtigt.

Weiterlesen »

Der Mieter muss zunächst dem Vermieter gegenüber den Mangel anzeigen und ihn zur Nachbesserung auffordern. Ist dieses geschehen, darf er die Miete mindern. Über die Höhe sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung im Rechtsgebiet Mietrecht, Ihrer Anwaltskanzlei in Osnabrück sprechen.

Möchten Sie mich sprechen?

Schnelle Terminvereinbarung

0541 959640470

Mietpreisbremse

Der Wohnungsmarkt ist hart umkämpft. Ganz gleich, ob Sie als Vermieter eine Wohnung suchen oder als Eigentümer die Augen nach geeigneten Mietern offen halten. Die neuen Regelungen vom 01. Januar 2019 in Bezug auf die Mietpreisbremse, sind dabei für Mieter und Vermieter gleichermaßen bedeutend. Grundsätzlich gibt die Mietpreisbremse vor, dass im Falle einer Neuvermietung die vereinbarte Miete lediglich bis zu 10 % über der Vergleichsmiete für diesen Ort liegen darf. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Mietpreisbremse sich maßgeblich auf Ballungsgebiete wie Großstädte mit einem knappen Wohnungsmarkt bezieht. Die jeweils Verantwortlichen in den einzelnen Länderregierungen können hierfür eigene Regelungen erlassen. Solche Vorgaben sind sowohl für Mieter und Vermieter nicht immer zu durchschauen. Grund genug, sich bei Unklarheiten fachkundigen Rat durch einen Rechtsanwalt für Mietrecht meiner Kanzlei in Osnabrück einzuholen.

Weiterlesen »

Beispielsweise gelten für Neubauten oder Wohnungen, die weitreichende Renovierungsmaßnahmen durchlaufen haben, andere Regelungen. In diesen Fällen ist es auch trotz einer örtlichen Mietpreisbremse erlaubt, dass sowohl Vermieter als auch Mieter untereinander eine vertragliche Regelung finden, die nicht an die Vorgaben der Mietpreisbremse gebunden ist. Vermieter müssen darüber hinaus beachten, dass alle Mieten, die in einem Zeitraum bis zu zwölf Monaten vor dem Inkrafttreten einer neuen Mietpreisbremse erhöht und über der neuen Regelung liegen, nicht mehr gültig sind. Das bedeutet, dass diese Mieten wieder an einen Mietpreis gemäß der Mietpreisbremse angepasst werden müssen. In Fällen, bei denen vereinbarte Mieten allerdings länger zwölf Monate Bestand haben und über der Mietpreisbremse liegen, muss keine Anpassung vorgenommen werden. Damit Sie als Vermieter oder Mieter in solchen und anderen Situationen stets auf der rechtlich korrekten Seite stehen, ist die Beratung durch mich als Rechtsanwalt für Mietrecht einer Kanzlei in Osnabrück stets eine gute Option.

Mietrecht

Mietrecht Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Mieter und Vermieter. Aber das Mietrecht ist komplex und oft wird Streit zwischen Mieter und Vermieter erst vor Gericht entschieden.

Weiterlesen »

Das deutsche Mietrecht ist extrem umfassend und sieht zahlreiche Besonderheiten vor. Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten sich also gründlich informieren, bevor sie einen Vertrag unterzeichnen und sich mit einem Rechtsanwalt für Mietrecht kompetente Hilfe an ihre Seite stellen.

Mietrückstand

Wer eine Immobilie vermietet, hat nicht selten Schwierigkeiten mit seinen Mietern. Mietrückstände gehören dabei zu den häufigsten Problemen. Seien es unbezahlte Nebenkosten oder verweigerte Mietzahlungen – diese Zahlungsrückstände können zu ernsten Herausforderungen für Vermieter werden. Sind Sie Vermieter einer größeren Immobilie und treten solche Probleme häufiger auf, kann sogar Ihr wirtschaftliches Fortbestehen bedroht sein. Grund genug, Rat bei mir als Rechtsanwalt für Mietrecht aus einer Kanzlei in Osnabrück zu suchen.

Weiterlesen »

Das Mietrecht ist ein sehr komplexes Themenfeld und der Gesetzgeber hat viele Entscheidungen im Sinne der Mieter getroffen, die es Vermietern erschweren, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Als Laie ist es dabei oft kaum möglich, einen rechtlich wirksamen Weg zu finden. Als Rechtsanwalt für Mietrecht kenne ich mich jedoch hervorragend mit Zahlungsforderungen bei Mietrückständen und weiteren möglichen Schritten aus. Zögern Sie nicht, mich zeitnah anzusprechen!

Mietspiegel

Der Mietspiegel stellt eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete dar und schafft damit Markttransparenz für Mieter.

Weiterlesen »

Der Mietspiegel ist eine wichtige Informationsquelle, wenn es beispielsweise um die Anwendung der sogenannten Mietpreisbremse geht. Dies gilt in Gebieten mit sehr angespanntem Wohnungsmarkt. Das Hauptanwendungsgebiet für den Mietspiegel ist das gesetzliche Mieterhöhungsverfahren, mit dem ein Vermieter die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen kann.

Möchten Sie mich sprechen?

Schnelle Terminvereinbarung

0541 959640470

Mietverhältnis

Das Mietverhältnis ist ein Vertrag zwischen Vermieter und Mieter, der auf Gebrauchsüberlassung gegen ein Entgelt, also der Miete, gerichtet ist.

Weiterlesen »

Ein Mietverhältnis gründet sich in den allermeisten Fällen auf einen Mietvertrag, der jedoch nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden muss. Grundsätzlich bestehen für beide Vertragsparteien, also für Vermieter und Mieter, diverse Pflichten.

Mietvertrag

Mietverträge enthalten Formularklauseln, welche die gesetzlichen Regelungen modifizieren.

Weiterlesen »

In der Praxis werden oft Klauseln verwendet, die einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten und daher unwirksam sind. Es ist also durchaus für Mieter und auch für Vermieter sinnvoll, sich hinsichtlich der Wirksamkeit der vertraglichen Bestimmungen, die man unterschreiben soll, anwaltlich beraten zu lassen. Fragen Sie einen ortsansässigen Rechtsanwalt in Osnabrück.

Nebenkostenabrechnung

Wenn im Mietvertrag vereinbart worden ist, dass Mieter Nebenkosten zu tragen haben, hat der Vermieter jährlich darüber abzurechnen. Aber nicht jede Nebenkostenabrechnung wird korrekt erstellt.

Weiterlesen »

Wenn eine monatliche Nebenkosten-Pauschale vereinbart wurde, sind mit der Zahlung dieser Pauschale die Nebenkosten komplett abgegolten. Der Vermieter trägt dabei das Risiko, dass die Nebenkosten-Pauschale ausreichend ist oder er draufzahlen muss. Oft sind Nebenkostenabrechnungen für den Laien nicht nachvollziehbar und nicht selten falsch. Unsere Kanzlei in Osnabrück überprüft diese gewissenhaft für Sie.

Pachtrecht

Das Pachtrecht stellt eine Unterkategorie des Mietrechts dar. Denn der Pächter hat im Gegensatz zum Mieter nicht nur das Nutzungsrecht der Räumlichkeiten, sondern er darf ebenfalls mögliche Profite daraus ziehen. Dennoch kann es vorkommen, dass im Zuge eines Pachtverhältnis Ungewissheiten über Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien entstehen. Um diese Unsicherheiten aufzuklären, bedarf es der Expertise eines versierten Rechtanwalts für Miet- und Pachtrecht meiner Kanzlei in Osnabrück.

Weiterlesen »

Zwar sind die Ähnlichkeiten von Miete und Pacht kaum von der Hand zu weisen, dennoch existieren bedeutsame Unterschiede. Diese zu beachten kann entscheidend sein, um nicht in rechtlich bedenkliche Situationen zu geraten. Diese Unterschiede können sich beispielsweise auf Regelungen zur Kündigungsfrist oder die Nutzung des Inventars innerhalb der Pachträumlichkeiten beziehen. Die konkreten Details sind idealerweise im Pachtvertrag festgelegt, den Sie gemeinsam mit mir als Rechtsanwalt für Mietrecht prüfen oder als Verpächter aufsetzen können.

Räumungsklage

Sie haben Ihrem Mieter gekündigt und er zieht nicht aus? Dann ist der nächste Schritt eine Räumungsklage.

Weiterlesen »

Denn räumt der Mieter nach einer (fristlosen) Kündigung und einer Frist zur Räumung nicht die Wohnung, bleibt dem Vermieter nur die Räumungsklage als das letzte Mittel, mit der er den Auszug durchsetzen kann. Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Osnabrück hat langjährige Erfahrung im Rechtsgebiet Mietrecht und berät Sie gerne. Rufen Sie mich als Ihren Anwalt für einen telefonischen Erstkontakt an.

Renovierung

Jeder Vermieter ist verpflichtet, den Wohnungszustand zu erhalten. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen der Mieter in der Pflicht ist, Reparaturen vorzunehmen. Was gehört dazu?

Weiterlesen »

Bestimmte Schönheitsreparaturen, die durch die normale Abnutzung der Wohnung notwendig werden, können auf den Mieter übertragen werden. Was dazu gehört, muss jedoch ausdrücklich im Mietvertrag geregelt sein. Ob diese Regelungen in Ihrem Fall korrekt sind, kann ein Anwalt für Mietrecht für Sie prüfen.

Schönheitsreparaturen

Schönheitsreparaturen sind nach § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden und der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen. Aber müssen Sie innerhalb einer bestimmten Frist vom Mieter durchgeführt werden?

Weiterlesen »

Die Rechtsprechung sagt eindeutig, dass feste Fristen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen unwirksam sind – die Durchführung hängt immer vom Einzelfall ab. Dabei ist ausschlaggebend, wie der tatsächliche Zustand des Mietobjektes, die Dauer des Mietverhältnisses und der Umfang der auszuführenden Arbeiten ist.

Sondereigentum

Die Unterscheidung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum ist im Wohnungseigentumsrecht ein wichtiger Aspekt. Dieser wird oftmals als Ausgangspunkt für die Bewertung einer Wohnung genutzt sowie die Aufteilung des Hausgelds und mögliche Instandsetzungsmaßnahmen. Sondereigentum beschreibt dabei all jenes Eigentum, über das ein spezifischer Eigentümer (entweder als natürliche oder juristische Person) die Eigentumsrechte besitzt, nicht jedoch die restliche Eigentümergemeinschaft. Im Regelfall bezieht sich damit das Sondereigentum auf den Wohnraum oder andere Räumlichkeiten, die nicht als Wohnraum genutzt werden. Aber auch Grundstücksteile oder Stellplätze können häufig als Sondereigentum geltend gemacht werden.

Weiterlesen »

Die Abgrenzung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum ist nicht immer ein einfach zu durchschauender Prozess. Oftmals ist es notwendig, bestimmte Bereiche der Immobilie explizit zum Sondereigentum zu erklären. Ein Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht in Osnabrück kennt sich mit den rechtlichen Vorgaben für die Unterscheidung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum genau aus. Ich kann Ihnen klare Antworten dazu liefern, ob der von Ihnen als Sondereigentum beanspruchte Bereich in diese Kategorie fällt oder nicht. Nötigenfalls setze ich Ihre Ansprüche auch mit rechtlichen Mitteln durch, sollte sich herausstellen, dass die Eigentümergemeinschaft Ihren berechtigten Anspruch auf einen Teilbereich als Sondereigentum nicht teilt.

Unterlassungsklage

Der Mieter darf eine Mietsache nur in dem durch den Mietvertrag gewährten Umfang nutzen. Setzt er sich darüber hinweg und gebraucht er sie vertragswidrig, kann ihn der Vermieter abmahnen.

Weiterlesen »

Setzt er den vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache fort, ist der Vermieter berechtigt, auf Unterlassung zu klagen. Diese Klage stellt zudem eine Alternative zu einer (fristlosen) Kündigung des Vermieters dar.

Untervermietung

Grundsätzlich können Mieter die bewohnten Räumlichkeiten an Dritte untervermieten, wenn dies nicht im Mietvertrag ausgeschlossen wurde. Aber ohne Zustimmung ist es nicht erlaubt.

Weiterlesen »

Der Mieter muss vom Vermieter die Genehmigung einholen, die der Vermieter jedoch nur aus wichtigen Gründen ablehnen kann. Sollte Ihnen eine Untermiete verwehrt werden, setzt Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht aus Osnabrück Ihre Rechte für Sie durch.

Vermieterrecht

Auch Vermieter haben Rechte! So diese das Recht auf Zahlung der Miete nach § 535 Abs. 2 BGB und dass die Mieträume in einem ordnungsgemäßen Zustand vom Mieter erhalten werden. Leider wird beides oft nicht eingehalten.

Weiterlesen »

Sollte Sie als Mieter gegen diese Rechte verstoßen, kann sich der Vermieter wehren: mit einer Abmahnung und bei großen Pflichtverstößen sogar mit einer fristlosen Kündigung. Ich als Rechtsanwalt für Mietrecht meiner Kanzlei in Osnabrück vertritt sowohl Sie als Mieter, als auch Sie als Vermieter mit kompetenter Erfahrung.

Vermietung von Eigentumswohnungen

Kapitalanlagen können viele Formen annehmen. Viele Menschen nutzen Aktiendepots, um ihr Vermögen zu vermehren, wohingegen andere eher in Immobilien ihr Glück suchen oder gar beides miteinander kombinieren. Wer mit Immobilien Geld verdienen will, der wählt häufig die naheliegendste Option und entscheidet sich für einen Erwerb und anschließende Vermietung einer Eigentumswohnung. Allerdings hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren eine ganze Reihe an Vorgaben erlassen, die ein Vermieter beachten muss, wenn er seine Immobilie an interessierte Mieter überlassen möchte. Seien es steuerrechtliche Vorgaben, Pflichten gegenüber einer möglicherweise vorhandenen Eigentümergemeinschaft oder Rechte eines Mieters – all diese Aspekte müssen Sie als Vermieter von nun an mit bedenken.

Weiterlesen »

Damit Sie diesen Schritt nicht allein gehen müssen, habe ich es mir als Rechtsanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Osnabrück zur Aufgabe gemacht, Sie bei der Vermietung Ihrer Eigentumswohnung zu unterstützen. In Ihrem Auftrag prüfe oder gestalte ich Mietverträge aus und sorge dafür, dass Sie bei der Vermietung alle rechtlichen Vorschriften genau einhalten, um schon im Vorfeld mögliche Mieterbeschwerden zu vermeiden. Als Rechtsanwalt für Mietrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, sollten Sie Fragen zu mietrechtlichen Details haben. Auch bei problematischen Verhältnissen mit einem Mieter helfe ich gerne weiter. Zögern Sie nicht, einen Anwalt für Mietrecht in Osnabrück anzusprechen!

Verwalterverträge

Sollten Sie sich als Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft angeschlossen haben, dann kann es durchaus vorkommen, dass Sie zusammen mit Ihren Miteigentümern die Einsetzung eines Verwalters wünschen. Zwar existiert keine gesetzliche Vorschrift dazu, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen Verwalter einsetzen muss, allerdings kann ein solcher Ihr Leben um ein Vielfaches vereinfachen, da er die Verwaltung von Aufgaben übernimmt, die weder Sie noch Ihre Miteigentümer ausüben wollen. Maßgeblich bezieht sich die Verwaltungstätigkeit des beauftragten Verwalters auf das Gemeinschaftseigentum. In welchem Umfang der Verwalter dabei für die Betreuung des Gemeinschaftseigentums zuständig ist, wird im Verwaltervertrag geregelt. Dieser gilt im Sinne des § 675 BGB als entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag und muss von einer beschlussfähigen Eigentümergemeinschaft ausgestaltet und beschlossen werden. Individuelle Eigentümer sind ohne die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht berechtigt, einen Verwalter einzusetzen.

Weiterlesen »

Damit beim Umfang und der genauen Tätigkeit des Verwalters keine Unstimmigkeiten entstehen, ist bei der Ausgestaltung des Verwaltervertrages die Beauftragung eines Wohnungseigentumsrecht eine sehr sinnvolle Herangehensweise. Dadurch wird sichergestellt, dass bei der Vertragserstellung alle rechtlichen Vorgaben hinreichend abgedeckt werden und der Vertrag sowohl formal als auch inhaltlich fehlerfrei bleibt. Als Rechtsanwalt für Mietrecht kenne ich mich mit den genauen Vorgaben für die Ausgestaltung von Verwalterverträgen sehr gut aus und helfe Ihnen und Ihren Miteigentümern gerne bei der fachgerechten Vertragsgestaltung. Sprechen Sie mich gerne bei diesbezüglichen oder anderen Fragen an und wir finden gemeinsam eine für Sie zufriedenstellende Lösung.

Verwalterwechsel

Wenn Sie über Immobilieneigentum verfügen, dann kommt es nicht selten vor, dass Sie zu dessen Verwaltung einen Hausverwalter einsetzen, der sich um die alltägliche Organisation des Immobilienbetriebs sorgt. Allerdings kann es vorkommen, dass der von Ihnen eingesetzte Verwalter die anfallenden Aufgaben nicht zu Ihrer Zufriedenheit erfüllt, weshalb Sie aus naheliegenden Gründen über einen möglichen Verwalterwechsel nachdenken. Dieser Schritt kann jedoch mit einigen rechtlichen Hürden verbunden sein, weshalb es sehr sinnvoll ist, vor einem geplanten Verwalterwechsel mit einem Rechtsanwalt für Mietrecht in Osnabrück zu sprechen.

Weiterlesen »

Grundlage für jegliche Art der Hausverwaltung liefert der entsprechende Verwaltungsvertrag, in dem detailliert die Rechte und Pflichten des Verwalters sowie die Dauer der Verwaltungstätigkeit aufgelistet werden. Bevor Sie einen Verwalterwechsel in Betracht ziehen, sollten Sie sicherstellen, dass Ihnen der Verwaltungsvertrag diese Möglichkeit zum gewünschten Zeitpunkt gewährt. Konkret bedeutet das, dass Aspekte wie Kündigungsfristen und die Gültigkeitsdauer des Vertragsverhältnisses mit in die Überlegung einbezogen werden müssen. Sollten Sie einen Verwalterwechsel schon vor Ablauf des Vertrages oder der Kündigungsfrist wünschen, dann haben Sie unter Umständen die Möglichkeit, eine außerordentliche und oftmals fristlose Kündigung anzustrengen. Dafür bedarf es jedoch spezifischer Voraussetzungen, die im Regelfall auch im Verwaltungsvertrag festgehalten wurden. In jedem Fall sollten Sie diesen Schritt nicht überstürzt angehen und stattdessen zuvor mit einem Anwalt für Mietrecht in Osnabrück Rücksprache halten. Ich begutachte das Verwaltungsverhältnis genau und sorge dafür, dass einem geplanten Verwalterwechsel nichts mehr im Wege steht.

Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht umfasst den Themenkomplex rund um den Erwerb von Wohnräumen und die damit einhergehenden Rechte und Pflichten und die Auseinandersetzung mit anderen Eigentümern in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Entgegen der allgemeinen Vorstellung kann der Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht ohne Weiteres mit seinem Wohnungseigentum nach Belieben verfahren. Überlassen Sie mir die Auseinandersetzung mit anderen Wohnungseigentümern. Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt in Osnabrück – ich bin für Sie da.

Weiterlesen »

Wohnungseigentum ist Sondereigentum an einer Wohnung und ist automatisch verbunden mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.

Wenn Maßnahmen am Wohnungseigentum eine Außenwirkung im weitesten Sinne entfalten und damit auch Nachteile für die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Folge haben können, sind sie nicht erlaubt. Deshalb ergeben sich im Wohnungseigentumsrecht vor allem Streitigkeiten rund um die Wohnungseigentümergemeinschaft. Fragen Sie meine Kanzlei in Osnabrück für Miet- und Wohnungseigentumsrecht – ich als Rechtsanwalt unterstütze und berate Sie gerne!

Häufige Fragen

Für wen darf Eigenbedarf geltend gemacht werden?

Bei der Eigenbedarfskündigung muss ein Vermieter genau darlegen, wer in die Wohnung einziehen soll und, warum genau diese Person die Wohnung benötigt. Eigenbedarf kann der Vermieter die Wohnung für sich selbst, für enge Familienangehörige oder ein Haushaltsmitglied anmelden.

Jeder Mieter hat Anspruch auf eine Mietminderung, wenn die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung durch einen Mangel oder aufgrund einer fehlenden Eigenschaft eingeschränkt ist. Damit der Mieter im nächsten Schritt die Mietminderung beanspruchen kann, muss man bei seinem Vermieter eine Mängelanzeige einreichen.

Mietrückstand kann schneller zur fristlosen Kündigung führen, als einem lieb ist. Wird zwei Monate in Folge die Miete nicht bezahlt, hat der Vermieter das Recht auf eine fristlose Kündigung mit einer darauf anschließenden Räumungsklage.

Grundsätzlich sind Mieterhöhungen rechtens. Der Vermieter muss jedoch einiges beachten, damit eine Erhöhung den gesetzlichen Vorgaben genügt. Der Vermieter darf die Miete frühestens 15 Monate nach dem Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Sie darf allerdings innerhalb von drei Jahren nicht höher als 20 Prozent sein.

Das Mietrecht schützt den Mieter grundsätzlich vor einer willkürlichen Kündigung des Mietvertrags. Ein Vermieter kann die Wohnung nur dann kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Der am häufigsten genannte berechtigte Kündigungsgrund, ist Eigenbedarf. Das bedeutet, dass der Vermieter die Wohnung selbst nutzen möchte oder ein enger Familienangehöriger oder ein Haushaltsmitglied des Vermieters die Wohnung übernehmen soll. Die Gründe sind sehr eng gefasst und sollten im Zweifelsfall immer von einem Anwalt überprüft werden. Denn der Mieter hat das Recht, Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen.

Eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter kann nur erfolgen, wenn dieser ein berechtigtes Interesse an der Aufhebung des Mietvertrages hat. Die Gründe dafür muss er dem Mieter im Kündigungsschreiben mitteilen. Unser Mietrecht sieht zusätzlich vor, dass ein Vermieter verpflichtet ist, den Mieter bei der Kündigung auf dessen Widerspruchsrecht aufmerksam zu machen. Wenn der Auszug aus der Wohnung eine unzumutbare Härte für den Mieter darstellt, sind die Chancen hoch, dass er in der Wohnung bleiben kann.

Jedes Urteil, das einen konkreten Prozentsatz für Mietminderung nennt, ist eine Einzelfallentscheidung – es kommt also immer auf die konkrete Beeinträchtigung an. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Mietrecht in Osnabrück, um gemeinsam mit ihm die Mietminderung zu berechnen.

Marc Wloch, Rechtsanwalt in Osnabrück
Schnelle Terminvereinbarung
0541 959640470
Zum Seitenanfang navigieren